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Wie gewährt Dubai Aufenthaltsrechte? (1)

Wie gewährt Dubai Aufenthaltsrechte? (1)
© creativefamily@AdobeStock
Der grundsätzlich Visafreie touristische Besuch in Dubai ist allgemein bekannt, doch Dubai-Reisende werden schnell zu Dubai-Fans mit der Überlegung: Wie kann ich die vielen Vorteile der Einwohner selbst auch dauerhaft nutzen?

Wie gewährt Dubai Aufenthaltsrechte? (1)

Der grundsätzlich Visafreie touristische Besuch in Dubai ist allgemein bekannt, doch Dubai wird für die meisten, die zunächste eine Urlaubsreise nach Dubai absolvierten zu einer ernsthaften weiteren Überlegung: Wie kann ich die vielen Vorteile Dubai's in Zukunft persönlich intensiver mit einem dauerhaften Aufenthalt nutzen?

Denn Dubai zeigt sich für den Reisenden als tatsächliche Umsetzung der der arabischen Märchen und Träume aus 1000 und einer Nacht mit den bekannten wichtigen Details wie

- Sicherheit
- Gewerbefreiheit
- Steuerfreiheit
- Offene Gesellschaft mit Internationalität
- Großzügige Visa- und Aufenthaltsrechte

Das daneben noch ein ganzjähriges angenehmes Sommerwetter herrscht und Dubai Strand und Wüste und Berge und Dörfer und Großstädte mit Skyscrapers zugleich bietet, tritt dabei fast in den Hintergrund, belegt aber auch diese einmalige Vielseitigkeit.

Und wer dies auch länger als die Gültigkeit eines Visas geniessen und kennenlernen möchte befasst sich dann mit den Möglichkeiten der Erlangung eines Aufentthaltsrechts.

Dazu gibt es seit Jahren klassisch 3 einfache Wege:

1. Ein Arbeitsvertrag mit einer in Dubai ansässigen Firma für eine Tätigkeit in Dubai.

2. Eine eigene Immobilie in Dubai im Alleineigentum.

3. Eine eigene Firma mit Niederlassung oder Hauptsitz in Dubai.

Diese klassischen 3 Wege mit den jeweiligen Detail-Voraussetzungen kann man stets auf der Webseite der Dubai-Migrations-Behörde in klassischem Englisch nachlesen und dabei sogleich die eigenen Englisch-Kenntnis überprüfen und weiter ausbauen:


https://u.ae/en/information-and-services/moving-to-the-uae/how-to-become-a-resident-in-the-uae

Die englisch Amtssprache in Dubai hat den Vorteil, das viele Begriffe damit einfach, schnell und klar definiert werden können und damit bei jeder Lektüre schnell nachvollzogen werden können.

Zu beachten ist dabei, das für jeden der 3 Wege auch aktuelle Grundvoraussetzungen variieren können, wie zum Beispiel beim Immobilienerwerb der genaue Betrags-Wert der erworbenen Immobilie.

Inzwischen gibt es jedoch auch noch weitere Erwerbsoptionen zur Aufenthalts-Erlaubnis in Dubai, die wir Ihnen im nächsten Blog gerne vorstellen.

Also bleiben Sie bei uns dran.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Dubai-Fan

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 05.03.2022 00:00
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