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Medizinische Hinweise

Medizinische Hinweise
© hatem@AdobeStock

Insbesondere bei längeren Aufenthalten sollten Sie an diverse Punkte denken, denn hier sind besondere Vorschriften zu beachten. Denn in den gesamten Vereiniten Arabischen Emiraten und damit auch in Dubai gelten strenge Einfuhrvorschriften für Medikamente, die dann am meisten Personen mit ständigen Medikamenten treffen. Hier ist zu raten, mit den kompeletten ärztlichen Verordnungen dieser Medikamente in Bezug auf die Einreise den ADAC und die Botschaft Dubais zu kontaktieren um genau zu erfahren, welche Einfuhrgenehmigungen erforderlich sind und diese dann auch rechtzeitig vor Reiseantritt einzuholen

Mit der eigenen Krankenversicherung sollte in diesem Zusammenhan dann auch gleich die Frage des Auslandsreise-Krankenschutzes geklärt werden.

Wichtig ist es auch in diesem Zusammenhang zu beachten, das einerseits kein Erfordernis für Impfnachweise für Dubai-Reisende besteht. Das heisst aber auch, das man seinen aktuell bestehenden Impfschutz zum Beispiel bei speziellen Reiseärzten überprüfen lassen sollte. Zur grundsätzlichen Absicherung sollten daher aktuelle Impfungen gegen Kinderlähmung,Lungenentzündung, Masern, Keuchhusten, Diphterie und Tetanus ggfs. aktualisiert und per Impfpass nachgewiesen werden.

Bei speziellen Ausflügen zum Beispiel in reine Wüstengebiete mit rustikalen Reisebedingungen wie Übernachtungen im Zelt oder einfachen Behausungen sind auch Impfungen gegen Gelbsucht ( A und B ), Tollwur und siherheitshalber auch Typhus angebracht.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Dubai-Fan

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 23.02.2018 00:00
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