ID: 68   |  Autor: Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin   |   veröffentlicht am: 12.02.2018   |   Hits: 1703      
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Die Einreisebestimmmungen nach Dubai

Die Einreisebestimmmungen nach Dubai
© ultramansk@AdobeStock

Die Regierung von Dubai hat Ihre eigenen genauen gesetzlichen Bestimmungen dazu, die man am besten bei persönlichen Fragen vor Reisen nach Dubai genau und rechtzeitig abklären sollte.Ansprechpartner dazu sind dabei sowohl das Auswärtige Amt, der ADAC, sowie die Botschaft von Dubai und deren Konsulat in München mit deren informativen detaillierten Web-Portal-Informationen oder auch einer persönlichen Vorsprache.

Bei der Einreise von Erwachsenen ist ein gültiger Reisepass erforderlich, der jedoch auch noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Ausreisedatum gültig sein muss. Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen darf man ohne Visum in Dubai einreisen und sich dann zu touristischen und geschäftlichen Besuchen ohne eigene Arbeitsaufnahme oder zu Besuchszwecken für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
Kinderreisepässe werden anerkannt sofern sie ein Lichtbild enthalten.
Die benannte Aufenthaltsdauer kann nur von den örtlichen Behörden bei entsprechendem vorherigen Antrag über 90 Tage hinaus verlängert werden.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Dubai-Fan

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


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