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Autonutzung in Dubai durch Touristen

Autonutzung in Dubai durch Touristen
© Naletova@AdobeStock

Als Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis benötigen Sie hier immer sowohl einen internationalen Führerschein als auch die deutsche Fahrerlaubnis.Bei einer Einreise mit einem eigenen Fahrzeug werden entsprechend auch die deutsche Zulassung plus der internationale Fahrzeugschein benötigt.

Die häufigste Fahrzeugnutzung wird sich der Mietwagen in Dubai sein wobei gilt, das man je nach Fahrzeugklasse sein Mindesalter mit 21 und bei Allrad-Fahrzeugen mit 25 Jahren nachweisen muss. Oftmals wird in diesem Zusammenhang dann entweder ein internationaler Führerschein oder auch die Vorlage des EU-Führerscheins mit einer Übersetzung notwendig, die Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte für die Kaution und ein Versicherungsnachweis.

Um in den VAE einen Mietwagen fahren zu dürfen, muss man je nach Fahrzeugklasse mindestens 21 Jahre alt sein, für Autos mit Allradantrieb sogar 25 Jahre.
Obwohl der EU-Führerschein zwar grundsätzlich anerkannt ist, wird in der Praxis häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen.
Die vollständigen Mietbedingungen (wie z.B. benötigtes Mindestalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz usw.) erhalten Sie bei der jeweiligen Autovermietung.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Dubai-Fan

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 23.02.0218 00:00
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