Aktuelle Einreisbestimmungen für Dubai
Durch unsere Blog-Hinweise auf aktuelle Sonderereignisse in Dubai wie die Weltausstellung 2021/2022, das parallel veranstaltete "Bayrische Oktoberfest" oder auch die Eröffnung des neuen Zukunftsmuseums haben wir offensichtlich viele Reisewünsche geweckt.
Deshalb erhalten wir auch verstärkt Fragen zu den Einreisebedingungen für Dubai und möchten diese hier im Blog auch einmal auf aktuellem Stand leicht verständlich aufzeigen.
Aktuell benötigen Sie einen eigenen Reise- oder Kinderreisepaß mit biometrischem Foto:
"Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu."
Zusätzlich wird grundsätzlich kein Visum benötigt:
"Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern ...
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu."
Hierzu bitte wir Sie, stets die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amts, also des Bundes-Aussenministeriums auf dessen Webseiten zu beachten, die stets tagaktuell den jeweiligen Stand der erforderlichen Formalien anschaulich aufzeigen und Sie dabei vor überraschenden neuen Voraussetzungen wirksam schützen.
Weitere Gesundheitsvorschriften für Reisen von und nach Dubai im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie behandeln wir kurz für Sie aktuellin einem weiteren Blog.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Dubai-Fan
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.