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Aktuelle Covid 19-Reise-Hinweise für Dubai

Aktuelle Covid 19-Reise-Hinweise für Dubai
© frank-peters@AdobeStock
Mit den aktuellen neuen Lockerungen der bundesdeutschen Inlands-Vorschriften zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie ist es auch notwendig, sich vor Reisen nach oder über Dubai rechtzeitig über den aktuellen Stand geltenden Gesundheits-Reise-Vorschriften.

Aktuelle Covid 19-Reise-Hinweise für Dubai

Mit den aktuellen neuen Lockerungen der bundesdeutschen Inlands-Vorschriften zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie ist es auch notwendig, sich vor Reisen nach oder über Dubai rechtzeitig über den aktuellen Stand der jetzt geltenden Gesundheits-Reise-Vorschriften zu informieren.

Auch hier raten wir stets, nicht nur den Vorgaben des eigenen Hausarztes oder spezialisierter Reisemedizin-Ärzte zu folgen, sondern stets auch dazu die Informationsseiten des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Reiseziel rechtzeitig vor dem Reisestart genaue Beachtung zu schenken.

Diese Informationsseiten geben mit Stand 03.03.2022 folgende Informationen zu Ihrem Dubai-Reiseziel:

"Einreise

Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.

Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.

Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.

Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.

In der Regel gilt:

Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:

  • Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
  • Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
  • Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;..."


https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vereinigtearabischeemiratesicherheit/202332#content_0

Bitte sprechen Sie für alle Ihre gesundheitlichen Fragen und Risiken im Einzelfall stets vorab Ihren Hausarzt persönlich an, damit Sie sich aller Risiken wie auch aller sicheren gesundheitlichen Reisevoraussetzungen stets voll bewußt sind und damit auch keinerlei formale Reisebeschränkungen erleiden.

Wir wünschen Ihnen in jedem Fall ohnehin: bleiben Sie gesund, auch und gerade bei Ihrer nächsten Reise nach Dubai!

Lutz Bernard, Ass. jur
Autor und Dubai-Fan

 

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 05.03.2022 00:00
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